Die Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit mit dem Hortpersonal ist eine Voraussetzung für den Hortbesuch des Kindes. Diese Zusammenarbeit ermöglicht uns, die Kinder besser kennen- und verstehen zu lernen.
Wir vereinbaren auch gerne einen Gesprächstermin mit Ihnen.
Informationen über das Hortgeschehen erhalten Sie durch unsere Rundbriefe.
Die Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Einrichtung besuchen, wählen am ersten Elternnachmittag nach den Sommerferien den Elternbeirat.
Der Elternbeirat wird aus mindestens zwei gewählten Vertreterinnen oder Vertretern gebildet. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung beschäftigten MitarbeiterInnen zu fördern. Er soll die Interessen der Erziehungsberechtigten und der Einrichtung, den MitarbeiterInnen und dem Träger gegenüber vertreten.


